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Gewässer und Hochwasserschutz

Fließgewässer sind wichtige Lebensadern unserer Landschaft und tragen entscheidend zum Landschaftsbild und Naturhaushalt bei.

Der Landkreis Heilbronn ist im Wesentlichen durch den Neckar mit seinen Nebenflüssen Jagst und Kocher sowie den Gewässern Elsenz, Leinbach, Schozach, Sulm und Zaber geprägt.

Gewässer können grundsätzlich von jedem genutzt werden so wie es das Landesrecht als Gemeingebrauch gestattet.  Gemeingebrauch bedeutet beispielsweise Baden, Boot fahren, Schlittschuhlaufen oder die Entnahme von kleineren Wassermengen.  Die stark gestiegene Beanspruchung der Gewässer erfordert aber auch Regulierungen, wie sie mittlerweile für die Jagst geschaffen wurden. Siehe auch Menüpunkt „Naturparadies Jagst“.

Weitere Informationen

Die Nutzung oberirdischer Gewässer, z. B. zur Energiegewinnung, Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen oder Speisung eines Fischteichs, bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, soweit sie nicht im Rahmen des Gemeingebrauchs zulässig ist. Eine Wasserentnahme kann jedoch nur in einem gewässerverträglichen Maß erlaubt werden. Maßgebliche Prüfkriterien dazu sind das mittlere Niedrigwasser, die vorhandene Gewässergüte und die Naturverträglichkeit.

Anträge können formlos an das Amt für Bauen, Umwelt und Nahverkehr gestellt werden.

Die über den Gemeingebrauch hinaus gehende bauliche Nutzung im Bereich eines oberirdischen Gewässers muss genehmigt werden. Eine wichtige Rolle spielt insbesondere der Abstand zum Gewässer, der sogenannte Gewässerrandstreifen. Dieser dient der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen des Gewässers. Deshalb sind diese Bereiche besonders geschützt.

Wasserkraftanlagen, Brücken, Stege und andere bauliche Anlagen, die die Gewässerfunktion beeinträchtigen können, müssen von der unteren Wasserbehörde überprüft werden mit dem Ziel, Gewässer in einem natürlichen oder naturnahen Zustand zu erhalten.

Hohe Priorität genießt im Landkreis Heilbronn der Hochwasserschutz. An Neckar, Jagst, Kocher, Brettach, Elsenz, Leinbach, Seckach, Schozach und Zaber sind Überschwemmungsgebiete festgesetzt, innerhalb derer die Nutzung eingeschränkt ist. Beim Bau von Hochwasserrückhaltebecken nimmt der Landkreis Heilbronn einen Spitzenplatz in Baden-Württemberg ein. Auch hinsichtlich ihrer ökologischen Gestaltung finden diese Schutz-Bauwerke national und sogar international Beachtung.

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn