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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Viele Menschen wollen auch in Situationen, in denen ihre eigene selbstbestimmte Willensäußerung eingeschränkt ist ihr Selbstbestimmungsrecht waren.

Damit dies gelingt ist es wichtig, dass Sie sich 

  • mit vertrauten Personen über solche Situationen austauschen und
  • für Ihre persönliche Situation kompetent beraten lassen.  

Erst nach einem umfassenden Verständnis und einer Entscheidungsgrundlage sollten Sie vorsorgende Verfügungen wie Patientenverfügungen oder eine Vorsorgevollmacht ausstellen.

Gerne können Sie sich beim Pflegestützpunkt erste Informationen sowie auch eine umfassende Beratung hierzu einholen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. 

Zuständiges Amt

4Z Zentrale Dienste Jugend und Soziales

07131 994-6849
07131 994-836849
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn