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Täter-Opfer-Ausgleich: Eine Chance für beide Seiten

Der Täter-Opfer-Ausgleich eröffnet dem Täter die Chance, durch persönlichen Kontakt mit dem Opfer sein Fehlverhalten zu erkennen und dem Opfer die Möglichkeit, aus Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein herauszufinden.

Die Fachkraft des Landratsamtes bringt Täter und Opfer an einen Tisch und fungiert im Gespräch als neutrale Vermittlerin. Ziel ist eine Ausgleichsvereinbarung, z. B. die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Die Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig.

Zuständiges Amt

Jugendamt Besondere Dienste

07131 994-406
07131 994-6995
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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