Die Fachkraft des Landratsamtes bringt Täter und Opfer an einen Tisch und fungiert im Gespräch als neutrale Vermittlerin. Ziel ist eine Ausgleichsvereinbarung, z. B. die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Die Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig.
Landratsamt und Außenstellen am Freitag, 19. Dezember, geschlossen
Landratsamt und Außenstellen am Freitag, 19. Dezember, geschlossen
Wegen einer betrieblichen Veranstaltung ist die Landkreisverwaltung am Freitag, 19. Dezember, nicht erreichbar. Die Landkreisverwaltung umfasst alle Ämter in den Gebäuden Lerchenstraße und Karlstraße sowie die Straßenmeistereien in Abstatt, Bad Rappenau-Bonfeld, Brackenheim und Neuenstadt, die Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie die Erddeponie Heuchelberg.
Täter-Opfer-Ausgleich: Eine Chance für beide Seiten
Der Täter-Opfer-Ausgleich eröffnet dem Täter die Chance, durch persönlichen Kontakt mit dem Opfer sein Fehlverhalten zu erkennen und dem Opfer die Möglichkeit, aus Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein herauszufinden.
Zuständiges Amt
Jugendamt Besondere Dienste
07131 994-406
07131 994-6995
Jugendamt@landratsamt-heilbronn.de
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Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn Link zur sicheren Kommunikation