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Flüchtlingsaufnahme

Weltweit sind so viele Menschen auf der Flucht wie seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr. Viele Geflüchtete kommen nach Europa, nach Deutschland, nach Baden-Württemberg.

Aufgrund der andauernden Krisen und Kriege werden die Fluchtbewegungen voraussichtlich weiter anhalten. Das Land, der Landkreis und die Kommunen sind in der Pflicht, den Menschen humanitäre Aufnahme und Unterbringung zu bieten. Auch in den kommenden Jahren wird dies eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung bleiben.

Die Geflüchteten durchlaufen in Baden-Württemberg ein dreigliedriges Aufnahmesystem. Zunächst kommen sie für durchschnittlich sechs Wochen in eine Landeserstaufnahmestelle. Dort werden sie registriert, medizinisch untersucht und stellen ihren Asylantrag. Danach werden die Geflüchteten den Stadt- und Landkreisen zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen. Hier bleiben sie bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens, längstens jedoch zwei Jahre. In dieser Zeit erhalten sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wird das Asylverfahren positiv beschieden, müssen die Städte und Gemeinden für den Wohnraum in der so genannten Anschlussunterbringung sorgen.

Der Landkreis Heilbronn nimmt eine bestimmte Quote der in Baden-Württemberg ankommenden Geflüchteten auf und bringt die Menschen in Gemeinschaftsunterkünften unter. Menschen aus den sog. sicheren Drittstatten werden in der Regel nicht mehr dem Landkreis zugewiesen, sondern verbleiben in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEAs).

Zuständiges Amt

Migration und Integration

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