Schwer-Behinderten-Ausweis und Nach-Teils-Aus-Gleich
Das Land-Rats-Amt hilft Menschen mit Behinderung.
Eine Behinderung ist,
wenn ein Mensch nicht das gleiche kann,
wie ein anderer Mensch,
der genau so alt ist.
Leichte Sprache Schwer-Behinderten-Ausweise und Nach-Teils-Ausgleiche
Schwer-Behinderte Menschen bekommen einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Wie schwer eine Behinderung ist,
bestimmt das Versorgungs-Amt.
Das nennt man:
Grad der Behinderung.
Für den Grad der Behinderung nimmt man Zahlen:
- 20 bedeutet zum Beispiel leichte Behinderung
- 100 bedeutet zum Beispiel schwere Behinderung.
Wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr ist,
dann ist der Mensch schwer-behindert.
Wie bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis?
Wenn Sie Schwer-Behinderten-Ausweis brauchen,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Versorgungs-Amt ist zuständig.
Das Versorgungs-Amt ist im Land-Rats-Amt.
Das Versorgungs-Amt ist für die Stadt Heilbronn
und den Land-Kreis Heilbronn zuständig.
Das Versorgungs-Amt prüft dann den Antrag.
Das Versorgungs-Amt prüft:
- ob Sie eine Behinderung haben
- und welchen Grad der Behinderung Sie haben.
Das Versorgungs-Amt prüft auch,
ob Sie einen Nach-Teils-Ausgleich bekommen.
Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail lautet: sozial-versorgungsamt@landratsamt-heilbronn.de