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Leichte Sprache Schwer-Behinderten-Ausweise und Nach-Teils-Ausgleiche

Quelle: Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers

Schwer-Behinderten-Ausweis und Nach-Teils-Aus-Gleich

Das Land-Rats-Amt hilft Menschen mit Behinderung.
 
Eine Behinderung ist,
wenn ein Mensch nicht das gleiche kann,
wie ein anderer Mensch,
der genau so alt ist.

Ein Frau an zwei Krücken
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Zeichner Stefan Albers

Wann bin ich Schwer-Behindert?
Wann bekomme ich einen Schwer-Behinderten-Ausweis?

Eine Behinderung kann leicht sein.
Eine Behinderung kann auch schwer sein.

Eine leichte Behinderung ist zum Beispiel,
wenn Menschen beim Laufen Probleme haben.

Junger Mann im Rollstuhl
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Zeichner Stefan Albers

Eine schwere Behinderung ist zum Beispiel,
wenn Menschen nicht laufen können.

Ein Ausweis für schwerbehinderte Menschen
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Zeichner Stefan Albers

Schwer-Behinderte Menschen bekommen einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
 
Wie schwer eine Behinderung ist,
bestimmt das Versorgungs-Amt.
Das nennt man:
Grad der Behinderung.

Für den Grad der Behinderung nimmt man Zahlen:

  • 20 bedeutet zum Beispiel leichte Behinderung
  • 100 bedeutet zum Beispiel schwere Behinderung.


Wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr ist,
dann ist der Mensch schwer-behindert.
                                   
Wie bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis?

Wenn Sie Schwer-Behinderten-Ausweis brauchen,
müssen Sie einen Antrag stellen.

Das Versorgungs-Amt ist zuständig.
Das Versorgungs-Amt ist im Land-Rats-Amt.

Das Versorgungs-Amt ist für die Stadt Heilbronn
und den Land-Kreis Heilbronn zuständig.

Das Versorgungs-Amt prüft dann den Antrag.
Das Versorgungs-Amt prüft:

  • ob Sie eine Behinderung haben
  • und welchen Grad der Behinderung Sie haben.


Das Versorgungs-Amt prüft auch,
ob Sie einen Nach-Teils-Ausgleich bekommen.

Bus mit einer Einstiegshilfe
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Zeichner Stefan Albers

Was ist ein Nach-Teils-Ausgleich?

Ein Nach-Teils-Ausgleich ist zum Beispiel:

•    Freifahrt im öffentlichen Nah-Verkehr, zum Beispiel im Bus
•    Frei-Fahrt für Begleit-Person

Ein Fernsehbildschirm
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Zeichner Stefan Albers

Rund-Funk-Gebühren sind geringer.

Ein Telefon.
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers

Bei Fragen können Sie anrufen.

Service-Telefon: 07131 994-7276          
              

Ein Computer-Bildschirm mit einem Briefumschlag
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers

Sie können auch eine E-Mail schreiben.   
                 
Die E-Mail lautet: sozial-versorgungsamt@landratsamt-heilbronn.de