- Familien mit Kindern
- junge kinderlose Paare
- Schwerbehinderte.
Gefördert wird der Bau oder Kauf eines
- Hauses oder
- einer Eigentumswohnung
Das Haus oder die Wohnung muss in
- Baden-Württemberg liegen und
- vom Antragsteller selbst genutzt werden.
Weitere Informationen finden Sie unten.
Das Landratsamt bearbeitet die Anträge auf Landeswohnraumförderung für alle Gemeinden des Landkreises und leitet sie an die Landesbank weiter.
Informationen zum Kommunalen Wohnraumförderprogramm des Landkreises finden Sie hier.