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Liegenschaftsvermessung

Das Vermessungsamt führt neben den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren die Liegenschaftsvermessungen durch.
Vermesserin bei der Arbeit
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Katastervermessungen führen zu Änderungen im Liegenschaftskataster. Soll auf Wunsch der Eigentümer die Form von Grundstücken verändert werden, entstehen neue Grundstücksgrenzen. Diese werden an ihren Bruchpunkten mit Grenzzeichen aus Stein, Kunststoff oder Metall abgemarkt. Die Vermessung ist Voraussetzung für die Eintragung des neuen Grundstücks im Grundbuch.

Zu den Katastervermessungen gehört auch die Erfassung von Änderungen im Gebäudebestand und in der Nutzung der Grundstücke. Diese Vermessungen können auch ohne Auftrag vorgenommen werden. Nur dadurch kann die Vollständigkeit und Aktualität des Liegenschaftskatasters gewährleistet werden.

Bei Grenzfeststellungen werden im Auftrag der Grundstückseigentümer die Grenzen der Grundstücke anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit übertragen. Vorhandene Grenzzeichen können auf ihre richtige Lage hin überprüft werden, fehlende Grenzzeichen neu abgemarkt werden.

Für die Liegenschaftsvermessungen stehen dem Vermessungsamt moderne Tachymeter und Satellitenmessgeräte zur Verfügung.

Wählen Sie rechts im Auswahlfeld den für Sie zuständigen Ansprechpartner aus.

  • Baulandumlegungen nach dem Baugesetzbuch für Gemeinden
  • Sonstige ingenieurtechnische Vermessungen z. B. vorbereitende Bestandsaufnahmen bei Straßenbauprojekten oder die Überwachung von Staudämmen
  • Gutachterliche Tätigkeit bei Rechtsstreitigkeiten z. B. Ermittlung des Grenzabstands von Bauwerken
  • Amtliche Entfernungsbescheinigungen
  • Vermessungstechnische Arbeiten in Flurbereinigungsgebieten
  • Mitwirkung bei landwirtschaftlichen Förder- und Kontrollmaßnahmen

 

Online-Anträge

Über die nachfolgenden Online-Formulare können Sie eine Grenzfeststellung beantragen oder die Errichtung eines Gebäudes ans Landratsamt melden. Voraussetzung für den Online-Antrag ist ein Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, das Sie sich nach dem Start eines Online-Antrags unkompliziert und kostenlos anlegen können.

Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung online beantragen

Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes online melden

Zuständiges Amt

Vermessungsamt

07131 994-7434
07131 994-7091
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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