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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Sie sind Arbeitgeber und haben sich für die Rekrutierung einer ausländischen Fachkraft entschieden oder sind eine Fachkraft im Ausland und möchten über ein erleichtertes Verfahren nach Deutschland einreisen?

Seit 1. März 2020 gilt das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Dieses Verfahren ist einfach vom Arbeitgeber zu beantragen, ermöglicht Fachkräften eine schnellere Einreise und ist komplett digital. 

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren wurde im Rahmen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eingeführt, da es in vielen Ländern aufgrund steigender Antragszahlen in den deutschen Botschaften zu Engpässen in der Termin- und Visumvergabe kommt. Das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG erleichtert dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Verwaltungsverfahren und ermöglicht der Fachkraft eine schnellere Einreise.

Wählt der Arbeitgeber dieses Verfahren, steuert die zuständige Ausländerbehörde innerhalb bestimmter Fristen das Verfahren anhand folgender Schritte:

  • Beratung des Arbeitgebers zur Antragstellung
  • Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen
  • Betreibung des Anerkennungsverfahrens der beruflichen Qualifikation
  • Einholung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Erteilung der Vorabzustimmung zur Visumerteilung

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt und in der Checkliste unter „Downloads“. Korrespondenz und Antragstellung erfolgen bis auf wenige Ausnahmen elektronisch (per E-Mail). 

Hier finden Sie den Ablauf Schritt für Schritt erklärt.