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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wer zu alt oder zu krank ist, um seinen notwendigen Lebensunterhalt durch Einkommen oder Vermögen sicherzustellen, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistung setzt also Bedürftigkeit voraus.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Ältere Personen, die Anspruch auf die Regelsaltersrente haben (65 Jahre+)
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

Der Bezug von Arbeitslosengeld II schließt die Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus.

Eltern und Kinder müssen nicht zahlen

In der Grundsicherung müssen Eltern und Kinder keinen Unterhalt für den Bedürftigen leisten. Auch auf eine Kostenerstattungspflicht durch die Erben wird verzichtet. Nur wenn das Einkommen von Kindern oder Eltern des Antragsberechtigten sehr hoch ist (mindestens 100.000 Euro jährliches Gesamteinkommen), sind Unterhaltsansprüche zu prüfen. In diesem Fall besteht wie bisher Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt mit der Möglichkeit des Rückgriffs bei den unterhaltspflichtigen Verwandten ersten Grades (Kinder und Eltern).

Antragstellung

Die Grundsicherung muss beantragt werden. Sie wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, der zuständige Träger hat einen Entscheidungsspielraum  für  Beginn und Ende des Bewilligungszeitraums. Das Antragsformular finden Sie unten.

Grundsicherung online beantragen

Ausgefüllte Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können dem Landratsamt als Upload über einen sicheren Kommunikationsweg übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass das entsprechende Antragsformular im Online-Antrag verlinkt ist und dieses unbedingt ausgefüllt als Anlage im Online-Antrag hochzuladen ist. Ohne Antragsformular ist eine Bearbeitung leider nicht möglich.

Zum Online-Antrag

Zuständiges Amt

Sozial- und Versorgungsamt

Ihre Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
07131 994-8418
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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