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Heimaufsicht

Alten- und Pflegeheime sowie Heime für volljährige psychisch kranke oder behinderte Menschen, Hospize sowie anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften unterliegen nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz der Kontrolle der Heimaufsichtsbehörde.
Vorlesestunde im Altersheim
Quelle: Deutsches Rotes Kreuz Heilbronn

Diese stellt durch regelmäßige, unangekündigte Qualitätsprüfungen fest, ob die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb einer stationäre Einrichtung bzw. einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft erfüllt werden. Hierbei geht es z. B. um die personelle und bauliche Ausstattung, die Pflegequalität, um die Hygiene oder auch um die Mitwirkung der Bewohner. Sie berät Angehörige, Mitarbeiter, Heimbewohner und Heimbeiräte und ist Ansprechpartner für Beschwerden. Entstehen neue Einrichtungen, wirkt sie bereits in der Planungs- und Bauphase mit.

Die Heimaufsichtsbehörde zieht externe Pflegefachkräfte als Sachverständige heran, um festzustellen ob Mängel in der Pflege vorliegen. Zudem können Heimleitungen, Pflegedienstleitungen und Träger von Heimen umfassend beraten werden.

Das Landratsamt Heilbronn ist für alle stationären und anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Landkreis Heilbronn zuständig.

 

Zuständiges Amt

Sicherheit und Ordnung

07131 994-524
07131 994-199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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