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Betreuungen – rechtliche Vertretung für Erwachsene

Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet für Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ausreichend selbst zu regeln.

Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes hat folgende Aufgaben:

  • Sie informiert zu allen Fragen des Betreuungsrechts, zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
  • Sie berät Angehörige, die eine Betreuung übernehmen möchten oder bereits führen.
  • Sie beglaubigt die Unterschrift Ihrer Vorsorgevollmacht.
  • Sie unterstützt das Betreuungsgericht, fertigt Stellungnahmen an, schlägt Betreuer vor und unterstützt bei Durchführungen freiheitsentziehender Maßnahmen.
  • Sie gewinnt und unterstützt Berufsbetreuer und schlägt sie bei Bedarf dem Betreuungsgericht vor.
  • Sie koordiniert, plant und steuert das Betreuungswesen für den Landkreis Heilbronn.

Die Gewinnung, Einführung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer ist Aufgabe des Betreuungsvereins Heilbronn. Dieser bietet kostenlose Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer und Angehörige an.

Eine Liste der Mitarbeitenden finden Sie unter Downloads.

Weitere Informationen finden Sie unter Links.

Zuständiges Amt

Gesundheitsamt

07131 994-330
07131 994-625; Fax-Nr. ausschließlich für Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): 07131 994-174
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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