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Wohngeld

Wohngeld ist ein von Bund und den Ländern getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Wohngeld erhalten für selbstgenutzten Wohnraum

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
  • Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses als Mietzuschuss,
  • Heimbewohner, die nicht nur vorübergehend aufgenommen sind.

Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von

  • der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens des Familienhaushalts,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst.

Weitere Informationen

Antragsberechtigt ist der Mieter oder Eigentümer des Wohnraums, bei mehreren Familienmitgliedern der Haushaltsvorstand. Wohngeld wird in der Regel an den Antragsberechtigten monatlich im Voraus bezahlt.

Empfängern von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem Sozialgesetzbuch II sowie von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII wird kein Wohngeld gewährt, wenn sie schon Unterkunftskosten beziehen.

Beantragen Sie Wohngeld einfach online, indem Sie dem Link folgen. Wenn Sie nicht online beantragen wollen, erhalten Sie die Antragsvordrucke im Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes. Die Wohngeldstelle beim Landratsamt bearbeitet die Anträge der kreisangehörigen Gemeinden, nicht jedoch der Städte Bad Rappenau, Eppingen und Neckarsulm.

Wohngeld online beantragen

Zuständiges Amt

Sozial- und Versorgungsamt

Ihre Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
07131 994-8418
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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