Logo Landkreis-Heilbronn

Hilfe in anderen Lebenslagen

Die Sozialhilfe unterstützt auch in belasteten Lebenslagen, die nicht allein bewältigt werden können. So gibt es Hilfen zur Weiterführung des Haushalts und die Übernahme von Bestattungskosten.

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Sie wird geleistet, wenn z. B. die Mutter oder der Vater länger ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Krankheit den Haushalt nicht selbst führen können. Für die Übergangszeit übernimmt dann das Sozialamt die Kosten für eine Haushaltshilfe, die die Haushaltsangehörigen betreut und den Haushalt führt. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:

  • Ein eigener Haushalt ist vorhanden
  • Kein anderes Familienmitglied kann den Haushalt allein führen
  • Es ist notwendig und sinnvoll, dass der Haushalt weitergeführt wird.

Weitere Informationen

Diese nachrangige Hilfe wird nur geleistet, soweit nicht schon andere Träger (z. B. die gesetzlichen Krankenkassen) zahlen. Die Krankenkassen bezahlen dann, wenn ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, im Haushalt lebt, unter bestimmten Umständen ebenfalls eine Haushaltshilfe. Zahlt die Krankenkasse nicht, springt die Sozialhilfe ein.

Sie werden übernommen, wenn den hierzu Verpflichteten (Erben, Unterhaltspflichtigen, Bestattungspflichtigen) nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Für die Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verpflichteten maßgebend und nicht ob der Verstorbene Sozialhilfeempfänger war. Kann die Bestattung aus dem Nachlass bestritten werden, entfällt die Sozialhilfe.

Erforderliche Kosten einer Bestattung sind die Kosten für ein Begräbnis ortsüblich einfacher, aber würdiger Art. Dazu gehören z. B. die Kosten für die Leichenschau, das Einsargen, Leichenhaus- und Grabgebühren und ein einfaches Grabkreuz.

Antragsformulare finden Sie unten.

Übernahme der Bestattungskosten online beantragen 

Ausgefüllte Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten können dem Landratsamt als Upload über einen sicheren Kommunikationsweg übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass das entsprechende Antragsformular im Online-Antrag verlinkt ist und dieses unbedingt ausgefüllt als Anlage im Online-Antrag hochzuladen ist. Ohne Antragsformular ist eine Bearbeitung leider nicht möglich.

Zum Online-Antrag

Zuständiges Amt

Sozial- und Versorgungsamt

Ihre Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
07131 994-8418
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Link zur sicheren Kommunikation