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Tierschutz

Der Tierschutz hat bei uns einen hohen Stellenwert. Nach unserem Verständnis sind Tiere Mitgeschöpfe und keine Sachen.
Junge Katze vor Herbstlaub
Quelle: Pixabay

Für ihr Wohlbefinden muss Sorge getragen werden; vor Schmerzen, Leiden oder Schäden müssen sie geschützt werden. Dies gehört zu den originären Aufgaben der Veterinärämter. Der Tierschutz beschränkt sich nicht auf Heimtiere oder Tiere, die in der Gemeinschaft mit dem Menschen leben, sondern bezieht sich grundsätzlich auf jedes Tier. Tiere zu schützen ist eine Aufgabe, die letztlich alle angeht. Menschen dürfen zwar Tiere für sich in Anspruch nehmen, müssen aber auch für sie Verantwortung übernehmen und sie dementsprechend halten und pflegen.

Weitere Informationen

Seit 2002 ist der Tierschutz eine Staatszielbestimmung im Grundgesetz und unterliegt damit der Gesetzgebung des Bundes. Für die Durchführung und Überwachung der Rechtsvorschriften sind die Veterinärämter in den Land- und Stadtkreisen zuständig. Verstöße, aber auch genehmigungspflichtige Erlaubnisverfahren, werden von der Verwaltungsabteilung des Veterinäramtes abgewickelt. Anordnungen, Zwangsgelder, Auflösungen von Tierbeständen oder Tierhalteverbote mit Bußgeld- oder Strafverfahren gehören zu den Aufgaben der Mitarbeiter des Veterinäramtes.
Tierschutz ist nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch EU-weit gesetzlich verankert.

Über das Tierschutzgesetz hinaus gibt es strenge Haltungsvorschriften für Nutztiere, insbesondere Kälber, Schweine und Legehennen. Auch der Transport und die Schlachtung von Tieren sind genau geregelt.

Für die Haltung von Hunden in Haus und Hof hat der Gesetzgeber ebenfalls Mindestanforderungen festgelegt und für gefährliche Hunde gibt es eine Landesverordnung. Auch für etliche andere Tierarten gibt es Richtlinien und Empfehlungen für die Haltung und Pflege. Hierüber können Sie sich über die Links informieren.

Die zunehmende Resistenzbildung bei Bakterien gegen Antibiotika ist ein großes Thema in der Human- und Veterinärmedizin. Bei jedem Einsatz von antibiotisch wirksamen Stoffen besteht die Gefahr, dass Bakterien gegen diese Stoffe resistent (widerstandsfähig) werden. Zur Minimierung von Antibiotika in der Nutztierhaltung wurde nun das Arzneimittelgesetz geändert. Mastbetriebe ab einer bestimmten Größe müssen die Verabreichung von Antibiotika an das Veterinäramt oder elektronisch an die HIT-Datenbank melden. Ein Fragenkatalog zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes und zwei Formblätter für die Meldung an das Veterinäramt finden Sie unten. Ein Link führt zum Infoblatt zur Eingabe der Benachrichtigungsform der Therapiehäufigkeit für Tierhalter in HIT.

Tierschutzfall online melden

Sie haben einen Tierschutzfall im Landkreis Heilbronn (Achtung: nicht Stadt Heilbronn und Heilbronner Stadtteile) beobachtet oder einen begründeten Verdacht? Hier können Sie dies über unser Online-Formular melden:

Zum Online-Formular

Zuständiges Amt

Veterinäramt

07131 994-607
07131 994-197
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn