Für diese Genehmigungen oder Ausnahmegenehmigungen ist das Landratsamt zuständig.
Unternehmen im Omnibusverkehr (Mietomnibusverkehr, Ausflugsverkehr und Ferienzielreisen) sowie Taxen- und Mietwagenunternehmen finden Sie im Branchenverzeichnis der Telefonbücher.
Preise über die Beförderung mit Taxis im Landkreis Heilbronn können Sie der Rechtsverordnung des Landratsamts Heilbronn entnehmen. (Siehe unten).
Personenbeförderung und Gütertransport
Gewerblicher Güterkraftverkehr
Auch für den gewerblichen Güterkraftverkehr ist das Landratsamt Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder bezahlte Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben. Dafür ist eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz oder/und eine EU-Lizenz für grenzüberschreitende Transporte erforderlich.
Überwachungs- und Verwaltungsaufgaben im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs im In- und Ausland hat auch das Bundesamt für Güterverkehr.
(Weitere Informationen finden Sie unten).
Lenk- und Ruhezeiten
Bei der geschäftsmäßigen Personenbeförderung und im gewerblichen Güterkraftverkehr sind bestimmte Lenk- und Ruhezeiten vorgeschrieben. Informationen hierzu erhalten Sie über den internen Link unten.
Downloads
- Rechtsverordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Heilbronn (pdf/175.2 KB)
- Antrag Ausnahmegenehmigung (pdf/19.4 KB)
- Erklärung zur Einsetzung eines Verkehrsleiters (pdf/8.5 KB)
- Merkblatt PBefG finanzielle Leistungsfähigkeit (pdf/60.4 KB)
- Merkblatt zur Prüfung der Anforderungen für Verkehrsleiter (pdf/53.8 KB)
- Antrag Ausnahmegenehmigung BOKraft (pdf/73.6 KB)
Zuständiges Amt
Mobilität und Nahverkehr
07131 994-83420
mobilitaet-nahverkehr@landratsamt-heilbronn.de