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Personenbeförderung und Gütertransport

Wer geschäftsmäßig Personen mit Omnibussen, Personenkraftwagen (Taxen oder Mietwagen) oder auf der Ladefläche von Lastkraftwagen oder Anhängern befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.

Für diese Genehmigungen oder Ausnahmegenehmigungen ist das Landratsamt zuständig.

Unternehmen im Omnibusverkehr (Mietomnibusverkehr, Ausflugsverkehr und Ferienzielreisen) sowie Taxen- und Mietwagenunternehmen finden Sie im Branchenverzeichnis der Telefonbücher.

Preise über die Beförderung mit Taxis im Landkreis Heilbronn können Sie der Rechtsverordnung des Landratsamts Heilbronn entnehmen. (Siehe unten).

Gewerblicher Güterkraftverkehr

Auch  für den gewerblichen Güterkraftverkehr ist das Landratsamt Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder bezahlte Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben. Dafür ist eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz oder/und eine EU-Lizenz für grenzüberschreitende Transporte erforderlich.
Überwachungs- und Verwaltungsaufgaben im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs im In- und Ausland hat auch das Bundesamt für Güterverkehr.
(Weitere Informationen finden Sie unten).

Lenk- und Ruhezeiten
Bei der geschäftsmäßigen Personenbeförderung und im gewerblichen Güterkraftverkehr sind bestimmte Lenk- und Ruhezeiten vorgeschrieben. Informationen hierzu erhalten Sie über den internen Link unten.

Zuständiges Amt

Mobilität und Nahverkehr

07131 994-420
07131 994-83420
Lerchenstr. 40
74072 Heilbronn