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Bußgeldstelle

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein gesetzwidriges Verhalten (eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für das eine Geldbuße verhängt wird.

Verwarnungsgeld
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Behörde eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld erteilen. Wird das Verwarnungsgeld (bis 55 €) innerhalb der vorgesehenen Frist in voller Höhe bezahlt, ist die Ordnungswidrigkeit geahndet. Wenn der Betroffene die Verwarnung nicht annimmt (z. B. nicht bezahlt), wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von derzeit mindestens 28,50 €.

Bußgeld
Ab einer Bußgeldhöhe von 56 € kann kein Verwarnungsgeld erteilt werden. Das Bußgeldverfahren ist automatisch mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides verbunden. Hier werden regelmäßig auch Gebühren und Auslagen in Höhe von derzeit mindestens 28,50 € erhoben. Der Bußgeldbescheid wird im Unterschied zur schriftlichen Verwarnung in der Regel durch Postzustellungsurkunde förmlich zugestellt.

Einspruch
Nach Zustellung des Bußgeldbescheides kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen (ab dem Zeitpunkt der Zustellung) Einspruch einlegen. Der Einspruch muss innerhalb dieser zwei Wochen bei der Behörde eingegangen sein.

Weitere Informationen

Die meisten Ordnungswidrigkeiten werden im Straßenverkehr begangen. Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen, Gurt- und Handyverstößen und Falschparken sind dies vor allem technische Mängel am Fahrzeug und Unfälle. Ab einer Geldbuße von 56 € bei Straßenverkehrsverstößen gibt es auch Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei hohen Geschwindigkeitsverstößen und bei Alkohol- und Drogendelikten wird darüber hinaus ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten angeordnet.

Übermüdete Fahrer gefährden sich und andere. Wer beruflich Personen befördert, z. B. in Bussen oder Taxen oder Güter transportiert, muss Lenk- und Ruhezeiten beachten. Dies ist im Fahrpersonalrecht geregelt. Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten.
Beim Fahrpersonalrecht handelt es sich um Sozialvorschriften im Straßenverkehr, die dem Schutz der Gesundheit der Fahrer und der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen. Denn das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen führt zu einer immer stärkeren Belastung am mobilen Arbeitsplatz „Kraftfahrzeug“.

Außer bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sehen auch zahlreiche andere Gesetze die Ahndung von Verstößen mit einer Geldbuße vor. Verstöße können zum Beispiel illegale Abfallentsorgung, Vergehen gegen den Natur- und Tierschutz oder übermäßiger Lärm sein.

Zuständiges Amt

Sicherheit und Ordnung

07131 994-524
07131 994-199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn