Das Jugendamt berät kostenlos in allen Unterhaltsfragen:
- Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben
- Mütter nicht ehelicher Kinder
- Volljährige von 18 bis einschließlich 20 Jahre
Der Unterhaltspflichtige kann nicht beraten werden.
Mütter nicht ehelicher Kinder werden nicht nur über Unterhaltsfragen, sondern auch über die Feststellung der Vaterschaft und Möglichkeiten der Sorgeerklärung beraten.
Wählen Sie rechts über das Auswahlfeld Ihren zuständigen Ansprechpartner. Weitere Informationen finden Sie unter den Links unten.