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Reisegewerbe

Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer gewerbsmäßig außerhalb einer Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren verkauft, Bestellungen aufnimmt oder sonstige Leistungen anbietet oder als Schausteller tätig ist.

Zuständigkeiten
Für die Ausstellung von Reisegewerbekarten im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt Heilbronn zuständig mit Ausnahme von Bad Friedrichshall mit Offenau und Oedheim, Bad Rappenau mit Kirchardt und Siegelsbach, Eppingen mit Gemmingen und Ittlingen und Neckarsulm.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Reisegewerbetreibenden.

Weitere Informationen

  • Führungszeugnis für Behördenzwecke (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Gewerbezentralregisterauszug (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Wenn offene Lebensmittel tierischer Herkunft angeboten werden, so ist eine Kopie der Bescheinigung des Gesundheitsamtes erforderlich (§ 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes - IfSG)
  • Falls Sie bereits ein Gewerbe angemeldet haben oder einmal angemeldet hatten, so ist eine aktuelle Bescheinigung in Steuersachen erforderlich (zu beantragen beim zuletzt zuständigen Finanzamt)
  • Bei der Ausübung einer unterhaltenden Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart ist ein Nachweis einer Schaustellerhaftpflichtversicherung erforderlich

Reisegewerbekarte online beantragen

Für den Antrag „Reisegewerbekarte beantragen“ steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Voraussetzung für Online-Anträge ist ein Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, das Sie sich unkompliziert und kostenlos beim Starten des Antrags anlegen können. 

Zum Online-Antrag

Zuständiges Amt

Sicherheit und Ordnung

07131 994-524
07131 994-199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Link zur sicheren Kommunikation