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Reisegewerbe

Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer gewerbsmäßig außerhalb einer Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren verkauft, Bestellungen aufnimmt oder sonstige Leistungen anbietet oder als Schausteller tätig ist.

Zuständigkeiten
Für die Ausstellung von Reisegewerbekarten im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt Heilbronn zuständig mit Ausnahme von Bad Friedrichshall mit Offenau und Oedheim, Bad Rappenau mit Kirchardt und Siegelsbach, Eppingen mit Gemmingen und Ittlingen und Neckarsulm.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Reisegewerbetreibenden.

Reisegewerbekarte online beantragen

Für den Antrag „Reisegewerbekarte beantragen“ steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. 

Zum Online-Antrag

Zuständiges Amt

Sicherheit und Ordnung

07131 994-524
07131 994-199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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