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Klimaschutzgesetze und Gebäude

Erneuerbare Energien spielen bei Gebäuden eine wichtige Rolle. Daher sind gesetzliche Vorgaben zu beachten:

  • bei der Errichtung von Gebäuden: Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes 
  • beim Austausch einer Heizungsanlage: Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes 

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn