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Lebensraum Wald

Der Wald ist Lebensraum, Wasserspeicher, Luftfilter und Erholungsraum für uns Menschen.
Blick in die Baumkrone
Quelle: Forstamt Landkreis Heilbronn

Nachhaltigkeit
Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist die oberste Prämisse. Dem Ökosystem Wald wird nur so viel Holz entnommen, wie es auch produziert. Naturgemäße Waldwirtschaft bedeutet, mit den Geschenken der Natur zu arbeiten, sie zu erhalten und weiter zu entwickeln. In der Dauerwaldbewirtschaftung sind gesunde, ungleichaltrige und stufige Waldbestände das Ziel.

Schutzfunktionen
Der Wald schützt den Boden vor Erosion. Durch seine Filterfunktion reinigt er die Luft und wird dadurch oft selbst geschädigt. Seltene Pflanzen und Tierarten, deren Bestand durch menschliche Einflüsse bedroht ist, finden oft nur in Wäldern Rückzugsgebiet. Der Wald ist auch ein hervorragender Wasseraufbereiter - Trinkwasser mit guter Qualität kommt aus Brunnen im Wald.

Nutzfunktionen
Der Wald dient den Menschen als Rohstofflieferant. Mit Blick auf die Nachhaltigkeit und Pfleglichkeit nutzen die Mitarbeiter des Forstamtes erntefähiges Holz, verkaufen es und sorgen so für ein wirtschaftliches Handeln mit den Waldeigentümern.

Erholungsraum
Der von den dicht besiedelten Bereichen im Landkreis gut erreichbare Wald hat einen hohen Erholungs- und Erlebniswert. Viele Wander-, Sport-, Rad-, Reit- und Waldwege laden den Waldbesucher ein, körperliche Bewegung, Ausgleich und Ruhe zu finden. Helfen Sie mit, dass diese Angebote zweckmäßig genutzt werden und für alle erhalten bleiben.

Klimawandel
Die Klimaerwärmung ist mittlerweile als Tatsache unumstritten. Sie führt langsam zu einer Veränderung in der Pflanzen- und Tierwelt.

Das Forstamt arbeitet eng mit dem amtlichen und privaten Naturschutz zusammen. Gemeinsame Ziele und Vorgehensweisen werden erarbeitet und umgesetzt. Der Wald ist auch Lebensraum für viele Tiere, Insekten und Pflanzen. Verschiedene Tierarten werden bejagt.
Siehe auch interner Link zur Jagd.

Die durch das Kreisforstamt betreuten Wälder sind nach PEFC zertifiziert.

Zudem sind 87 % der kommunalen Forstbetriebe zusätzlich nach FSC® (FSC-C00223) zertifiziert. FSC und PEFC sind zwei unabhängige Zertifizierungssysteme, die eine vorbildliche bzw. umfassende nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes nach regelmäßiger Überprüfung bescheinigen. Die gleichrangige Sicherstellung der Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion sowie die Anpassung der Wälder an die Folgen der Klimaveränderung stehen dabei im Vordergrund.

Weitere Informationen finden Sie in der Linkliste.

Wald darf nur mit Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Wer eine Waldfläche beispielsweise als Ackerland nutzen will, muss beim Forstamt einen Antrag auf Waldumwandlung stellen. Das Regierungspräsidium ist als höhere Forstbehörde für die Genehmigung zuständig.

Zuständiges Amt

Forstamt

07131 994-153
07131 994-129
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn