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Kämmerei

Kämmerei
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Telefon: 07131 994-343
Fax: 07131 994-195 / Fax Kreiskasse: 07131 994-198
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Die Aufgaben der Kämmerei

Die Planung und Steuerung der Kreisfinanzen des Landkreises ist Aufgabe der Kämmerei. Sie ist zuständig für die Aufstellung des Haushaltsplanes und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Haushaltsmittel.

Im Rechenschaftsbericht wird über die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung sowie über erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen berichtet. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht ist vom Kreistag durch Beschluss festzustellen.

Der Beteiligungsbericht wird jährlich von der Kämmerei zur Information der Gremien und der Einwohner erstellt. Der Bericht spiegelt die Beteiligungsstruktur des Landkreises wider mit allen Unternehmen, an denen der Landkreis Anteile hält.

Der Bereich Finanzausgleich umfasst die Finanzbeziehungen des Landes zum Landkreis und den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.

Durch die Neufassung des Landesgebührengesetzes vom 14.12.2005 sind die Landkreise verpflichtet, die Höhe ihrer Gebühren selbst zu kalkulieren und festzusetzen. Die Gebühren des Landkreises Heilbronn sind im staatlichen Bereich in einer Rechtsverordnung festgelegt für folgende Ämter: Bauen, Umwelt und Planung, Landwirtschaftsamt, Forstverwaltung, Ordnungs- und Verkehrsamt, Straßenverkehrsamt, Veterinäramt, Gesundheitsamt, Straßenbauamt.Für den kommunalen Bereich gibt es die Gebührensatzung des Landkreises (z. B. Kreisarchivarin) und den Tarif über die Benutzung kreiseigener Einrichtungen (z. B. Kreismedienzentrum)

Um die Kosten einzelner Verwaltungsleistungen darstellen zu können, ist eine Kosten- und Leistungsrechnung erforderlich, in der die allgemeinen und sonstigen Gemeinkosten den einzelnen erbrachten Leistungen (Produkten) zugeordnet werden. Dies ist die rechnerische Grundlage für sämtliche Gebühren- und Entgeltkalkulationen der Landkreisverwaltung.
Die betriebswirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Steuerung umfasst sowohl die Kosten- und Leistungsrechnung als auch die Planung und Überwachung der Kreisfinanzen mittels des Haushaltsplanes und des Berichtswesens. Mit Hilfe der Vergleichsringarbeit wird der Kostenvergleich mit anderen Landkreisen ermöglicht.

Die Kämmerei ist zuständig für die Verwaltung des bebauten und unbebauten Grundbesitzes  einschließlich des Abschlusses von Miet- und Pachtverträgen. Des Weiteren werden bei der Kämmerei Versicherungsverträge und die Abwicklung von Schadensfällen bearbeitet. Im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung werden außerdem alle Energielieferverträge für die landkreiseigenen Liegenschaften abgeschlossen.

  • Buchhaltung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs
    Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises. Neben der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Buchführung gehört hierzu auch die Erstellung der täglichen Kassenabschlüsse. Des Weiteren werden die Kassenmittel und Wertgegenstände bei der Kreiskasse verwaltet. Die Kreiskasse überwacht auch die Liquidität und Verfügbarkeit der Geldmittel.

  • Forderungsmanagement
     Im Rahmen der Beitreibung werden sämtliche Forderungen des Landkreises eingezogen ausgenommen der Forderungen des Sozialdezernats.

Der Landkreis Heilbronn fördert den Bau und den Erwerb von preiswertem Mietwohnraum. Der Zuschuss des Landkreises kann zusätzlich zur Förderung des Landes beantragt werden. Voraussetzung ist u.a. die Einräumung einer Miet- und Belegungsbindung von mindestens 10 Jahren. Antragsformulare sind bei der Kämmerei erhältlich.

Informationen zur Wohnraumförderung des Landes finden Sie hier.