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Wohnraumförderung

Im Rahmen der Landeswohnraumförderung bietet die Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) zinsgünstige und langfristige Kredite für:
Haus mit Bauerngarten
Quelle: MEV-Verlag

  • Familien mit Kindern
  • junge kinderlose Paare
  • Schwerbehinderte.

Gefördert wird der Bau oder Kauf eines

  • Hauses oder
  • einer Eigentumswohnung

Das Haus oder die Wohnung muss in

  • Baden-Württemberg liegen und
  • vom Antragsteller selbst genutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie unten.

Das Landratsamt bearbeitet die Anträge auf Landeswohnraumförderung für alle Gemeinden des Landkreises und leitet sie an die Landesbank weiter.

Informationen zum Kommunalen Wohnraumförderprogramm des Landkreises finden Sie hier.

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn