Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihr Brennholz ab Waldstraße oder Ihr Flächenlos im Landkreis Heilbronn zu erwerben.
- Brennholz Online-Plattform www.holzfinder.de
- Bestellverfahren der jeweiligen Gemeinden
- Brennholz- / Flächenlosversteigerungen
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihr Brennholz ab Waldstraße oder Ihr Flächenlos im Landkreis Heilbronn zu erwerben.
Die Bestellformulare der jeweiligen Gemeinden erhalten Sie bei den Bürgermeisterämtern oder den zuständigen Revierleitern. Die Termine und das Angebot der Versteigerungen finden Sie rechtzeitig unter https://www.landkreis-heilbronn.de/brennholzverkauf.90944.htm und in den amtlichen Mitteilungsblättern der Gemeinden.
Grundlage für die Verkäufe sind die aktuell gültigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz und Flächenlosen durch die Holzverkaufsstelle des Landkreises Heilbronn“ (AGB Brennholz / Flächenlose) und beim Online-Verkauf die aufgeführten „Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen“
Die ForstBW verkauft ihr Brennholz aus Staatswald in Eigenregie. Falls Sie daran Interesse haben, wenden Sie sich bitte an www.forstbw.de.
Ofenfertiges Brennholz wird von den von uns betreuten Forstbetrieben nicht angeboten. Bei Interesse wenden Sie sich hierfür bitte an die Brennholzhändler der Region.
Bei der Selbstwerbung von Brennholz durch Privatpersonen kommt es häufig zu Unfällen meist durch fehlerhaften Gebrauch der Motorsäge und mangelnde Schutzkleidung.
Das Forstamt empfiehlt deswegen dringend:
In den öffentlichen Wäldern im Landkreis Heilbronn darf ohne den Nachweis eines Motorsägekurses kein Holz mehr aufbereitet werden.
Die Aufarbeitung erfolgt nach den bei den Verkäufen ausgegebenen Informationen und Bedingungen möglichst innerhalb von zwei Monaten nach dem Verkaufstag. Bei Flächenlosen darf wegen der Vogelbrutzeit vom 1. Mai bis 1. September keine Aufarbeitung erfolgen. Die Aufarbeitung endet in jedem Fall am 1. Oktober des Einschlagjahres.
Der Wald ist kein Lagerplatz, der Waldbesitzer kann spezielle Lagerplätze für das Lagern von aufbereitetem Brennholz in Waldrandnähe gestatten. Die Abfuhrfrist wird beim Verkauf bekannt gegeben.
Der Flächenlos-Brennholz-Käufer haftet für Schäden gegenüber Dritten; für Eigenschäden besteht kein Versicherungsschutz durch den Forstbetrieb.
Welche Insekten sich im Brennholz aufhalten und ob bei Zwischenlagerung im Haus Gefahr für das häusliche Mobiliar besteht, erfahren Sie im Merkblatt unter Downloads.