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Brennholz

Das frische Brennholz, Brennholz-lang an der Waldstraße und Flächenlose, wird über das jeweilige Bestellverfahren der Gemeinden oder über Versteigerungen vor Ort durch die Forstreviere verkauft.

Der Landkreis Heilbronn verkauft kein Holz aus dem Staatswald. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an www.forstbw.de.

Arbeiter mit der Motorsäge
Quelle: Forstamt Landkreis Heilbronn

Die Termine und das Angebot finden Sie unter "Veranstaltungen / Brennholzverkauf" und in den amtlichen Mitteilungsblättern der Gemeinden. Anhand der Beschreibung und der Skizzen und Karten können Sie das Angebot vor dem Verkauf im Wald besichtigen.

Brennholz, das über die beim Landratsamt Heilbronn eingerichtete Holzverkaufsstelle verkauft wird, wird unter den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz durch die Holzverkaufsstelle Heilbronn (AGB-Brh)“ in der jeweils gültigen Fassung verkauft. Die AGB stehen unten zum Download bereit.

Ofenfertiges trockenes Brennholz
Das Forstamt und die von uns betreuten Forstbetriebe verkaufen kein ofenfertiges Brennholz. Bitte wenden Sie sich an einen der Brennholzanbieter der Region.

Bei der Selbstwerbung von Brennholz durch Privatpersonen kommt es häufig zu Unfällen meist durch fehlerhaften Gebrauch der Motorsäge und mangelnde Schutzkleidung.

Das Forstamt empfiehlt deswegen dringend:

  • Lernen Sie den sachgerechten Umgang mit der Motorsäge in einem Motorsägenkurs.
  • Tragen Sie die erforderliche Schutzkleidung (Merkblatt siehe unten).
  • Personen unter 18 Jahren ist die Arbeit mit der Motorsäge untersagt!

In den öffentlichen Wäldern im Landkreis Heilbronn darf ohne den Nachweis eines Motorsägekurses kein Holz mehr aufbereitet werden.

Die Aufarbeitung erfolgt nach den bei den Verkäufen ausgegebenen Informationen und Bedingungen möglichst innerhalb von zwei Monaten nach dem Verkaufstag. Bei Flächenlosen darf wegen der Vogelbrutzeit vom 1. Mai bis 1. September keine Aufarbeitung erfolgen. Die Aufarbeitung endet in jedem Fall am 1. Oktober des Einschlagjahres.

Der Wald ist kein Lagerplatz, der Waldbesitzer kann spezielle Lagerplätze für das Lagern von aufbereitetem Brennholz in Waldrandnähe gestatten. Die Abfuhrfrist wird beim Verkauf bekannt gegeben.

Der Flächenlos-Brennholz-Käufer haftet für Schäden gegenüber Dritten; für Eigenschäden besteht kein Versicherungsschutz durch den Forstbetrieb.

Welche Insekten sich im Brennholz aufhalten und ob bei Zwischenlagerung im Haus Gefahr für das häusliche Mobiliar besteht, erfahren Sie im Merkblatt unter Downloads.

Zuständiges Amt

Forstamt

07131 994-153
07131 994-129
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn