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Informationen zur Kommunalwahl 2019 für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung durften zum ersten Mal
bei den Kommunalwahlen 2019 wählen.

Der Landtag in Baden-Württemberg hatte beschlossen,
dass jetzt alle Menschen mit Behinderung
bei den Kommunalwahlen wählen dürfen.

Bei der Gemeinderatswahl,
bei der Kreistagswahl und
bei der Regionalwahl.

Alle Wählerinnen und Wähler bekamen
vor der Wahl Unterlagen.
Sie bekamen eine Wahlbenachrichtigung
und die Wahlunterlagen.

Dazu benötigte man keinen Antrag.