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Schwerbehindertenausweise und Nachteilsausgleiche

Behinderten Menschen das Leben zu erleichtern, ist Aufgabe des Sachgebietes Schwerbehindertenrecht des Sozial- und Versorgungsamtes beim Landratsamt. Es ist für den Landkreis und die Stadt Heilbronn zuständig.

Im Schwerbehindertenrecht ist geregelt, wie diese so genannten Nachteilsausgleiche aussehen und wem sie zustehen.

Das Sozial- und Versorgungsamt …

  • stellt das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) fest.
  • stellt Schwerbehindertenausweise aus.
  • prüft, ob die Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche vorliegen.

Nachteilsausgleiche sind z. B.:

  • Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr (Ausgabe von Wertmarken)
  • Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • Freifahrt für Begleitpersonen
  • Parkerleichterungen (Ausstellung von Parkausweisen für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde)
  • Steuerfreibeträge
  • Ermäßigung des Rundfunkbeitrages

Antragsformulare, Hinweise zur Antragstellung und Informationsmaterial finden Sie unten.

Online-Anträge

Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen möchten, können Sie dies über unseren Online-Antrag tun. Sollten Sie in der Vergangenheit bereits einen solchen Antrag gestellt haben oder eine Entscheidung noch ausstehen, verwenden Sie diesen Antrag bitte nicht.

Zur erstmaligen Beantragung können Sie alternativ auch das Formular „Erstantrag“ nutzen. Sie können dieses elektronisch ausfüllen, zum Unterschreiben ausdrucken und uns das Formular entweder mit der Post oder auf elektronischem Wege zukommen lassen.

Bitte nutzen Sie diesen Online-Antrag nicht, wenn Sie sich einen Schwerbehindertenausweis verlängern oder erneut ausstellen lassen möchten. Hierzu steht Ihnen nachfolgend ein gesonderter Antrag zur Verfügung.

Bei einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands nutzen Sie bitte den „Änderungsantrag“ und geben Sie das bereits bekannte Aktenzeichen an.

Schwerbehindertenausweis online beantragen

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist, können Sie über den nachfolgenden Online-Antrag eine Verlängerung bzw. Neuausstellung beantragen. Bitte geben Sie im Online-Antrag Ihre persönlichen Daten ein sowie im Reiter "Ihr Anliegen" das Aktenzeichen. Bitte laden Sie im Reiter "Nachweise" ein Lichtbild hoch (im jpg oder pdf-Format, muss nicht biometrisch sein). Die zuständige Stelle wird sich daraufhin bei Ihnen melden.

Bitte verwenden Sie das Antragsformular nicht, wenn Sie gleichzeitig eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands geltend machen möchten. Hierzu ist das Formular für den Änderungsantrag auszufüllen

Schwerbehindertenausweis online verlängern/neu ausstellen

Wenn Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis haben, können Sie über den nachfolgenden Online-Antrag die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises im Scheckkartenformat beantragen. 

Ihren alten Ausweis (sowie Ihr Passfoto, falls Sie sich für den postalischen Weg entscheiden sollten) schicken Sie bitte an das

Landratsamt Heilbronn
–Schwerbehindertenrecht-
Sachgebiet 41.5
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Sie erhalten den neuen Ausweis nach Eingang Ihres alten Ausweises.

Umstellung des Schwerbehindertenausweises auf Kartenformat online beantragen

Ausgefüllte Anträge auf Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ("orangefarbener Parkausweis") oder Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen ("blauer Parkausweis") können dem Landratsamt als Upload über einen sicheren Kommunikationsweg übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass das entsprechende Antragsformular im Online-Antrag verlinkt ist und dieses unbedingt ausgefüllt als Anlage im Online-Antrag hochzuladen ist. Ohne Antragsformular ist eine Bearbeitung leider nicht möglich. Bitte verwenden Sie die Antragsformulare nur, wenn bei Ihnen die notwendigen Merkzeichen („aG“ bzw. „B“ und „G“) bereits festgestellt wurden. Nutzen Sie ansonsten die Formulare für den Erstantrag bzw. den Änderungsantrag.

Bitte beachten Sie die Zuständigkeit für die Ausstellung von Parkausweisen. Wohnen Sie im Stadtgebiet Heilbronn, in Bad Friedrichshall oder in einer Großen Kreisstadt des Landkreises, wenden Sie sich bitte an die dortigen Bürgerämter oder Straßenverkehrsbehörden. 

Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")

Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")

Zuständiges Amt

Sozial- und Versorgungsamt

Ihre Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
07131 994-8418
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Link zur sicheren Kommunikation