Kommunen Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz
haben die Möglichkeit, sich eine umfassende Einstiegsberatung durch externe Dienstleister fördern zu lassen, um dadurch konkrete Hinweise für Klimaschutzaktivitäten in ihrer Kommune zu erhalten.
Die Beratung richtet sich an kommunale Antragsteller, die
aufgrund ihrer Größe, Kapazitäten oder Erfahrungen zunächst
erste Schwerpunkte für einen strukturierten Klimaschutzprozess setzen möchten.
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, die noch kein gefördertes Klimaschutzkonzept besitzen oder dieses aktuell beantragt haben. Ein bereits gefördertes oder beantragtes Klimaschutzteilkonzept schließt eine Förderung der Einstiegsberatung nicht aus.
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind Personalausgaben von fachkundigen externen Dritten
- Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit in angemessenem Umfang
Zuwendungsfähig sind maximal 15 Beratertage, die durch einen qualifizierten Berater durchgeführt werden. Mindestens fünf Beratertage müssen dabei vor Ort in der Kommune stattfinden.
Weitere ausführliche Informationen erhalten sie im Merkblatt "Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz"
Hilfsmittel für die Einstiegsberatung bietet der Couching-Ansatz. Informationen sowie Arbeitshilfen finden sie hier.
Anträge auf Zuwendung können zwischen dem 1. Januar und 31. März und dem 1. Juli und 30. September beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.