Überwachungsbedürftig sind folgende Gewerbe:
An- und Verkauf von gebrauchten ...
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
Auskunfteien, Eheinstitute, Reisebüros ...
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien und Detekteien)
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich Schlüsseldiensten
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung muss der Gewerbetreibende bei seiner Wohnsitzgemeinde
- ein Führungszeugnis für Behördenzwecke und eine
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
zur Vorlage bei der Behörde beantragen.