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Deponieausbau

Die Deponiekapazitäten im Landkreis Heilbronn sind endlich
und nicht beliebig vermehrbar. Spätestens Ende 2028
werden alle Landkreis-Deponien vollständig verfüllt sein. Um
auch dann noch die Entsorgung gewährleisten zu können,
muss heute schon an Lösungen für die Zukunft gearbeitet
werden.

Bereits seit dem Jahr 2005 wird Hausmüll nicht mehr auf Deponien abgelagert, sondern verbrannt. Weiterhin deponiert werden müssen jedoch mineralische Abfälle wie z. B. Erdaushub oder Bauschutt, sofern sie nicht vermieden oder anderweitig verwertet werden können. Dieses Material stammt sowohl von privaten Bauherren, die ihren Keller ausheben, den Garten anlegen oder Renovierungsarbeiten durchführen, als auch von Bauvorhaben aus dem öffentlichen und gewerblichen Bereich. So gelangen Jahr für Jahr über 300.000 Tonnen mineralische Abfälle auf die Deponien des Landkreises Heilbronn.

Damit der Landkreis auch in Zukunft seiner gesetzlichen Pflicht als Entsorger nachkommen kann, werden nach Möglichkeit vorhandene Deponie-Standorte ausgebaut, Kooperationen mit der Stadt Heilbronn geschlossen und zugleich ganz neue Standorte für Deponien gesucht.

An dieser Stelle können Sie sich über die verschiedenen Aktivitäten des Landkreises und den jeweiligen Stand der Dinge informieren. Über die E-Mail-Adresse Deponieausbau@landratsamt-heilbronn.de haben Sie außerdem die Möglichkeit, konkrete Fragen zu diesem Themenkomplex zu stellen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises wird auf Ihre Fragen eingehen und Ihre Anregungen in die Planungsprozesse einbringen. Zudem soll an dieser Stelle eine FAQ-Liste mit häufig gestellten Fragen entstehen und laufend ergänzt werden, sodass möglichst viele Interessierte von diesem Informations- und Austauschangebot profitieren können.

FAQ Deponieausbau

Deponien sind in Deponieklassen (z.B. DK 0, DK I oder DK II) eingeteilt. Die Deponieklasse hängt von der Beschaffenheit des Deponie-Standortes, z.B. der Geologie, den Grundwasserverhältnissen und der bautechnischen Ausstattung der Deponie, insbesondere den konkreten Maßnahmen zur Basis- und Oberflächenabdichtung, ab. Die Anforderungen an Deponien und die einzelnen Deponieklassen ergeben sich aus der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV).

Abfälle werden analysiert und je nach ihrem Schadstoffgehalt (maßgebend sind bestimmte Zuordnungswerte) auf Deponien der entsprechenden Deponieklasse abgelagert. Es gilt der Grundsatz: Je höher der Schadstoffgehalt des Abfalls, desto höherwertig müssen Deponieausbau und Deponieklasse sein (DK II ist höher als DK I).

Die maßgebenden Zuordnungswerte finden sich in Tabelle 2, Anhang 3 der Deponieverordnung.

Inertabfälle sind mineralische Abfälle,

  1. die keinen wesentlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderungen unterliegen,
  2. die sich nicht auflösen, nicht brennen und nicht in anderer Weise physikalisch oder chemisch reagieren,
  3. die sich nicht biologisch abbauen und
  4. die andere Materialien, mit denen sie in Kontakt kommen, nicht in einer Weise beeinträchtigen, die zu nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führen könnte.

Hausmüll (der Inhalt unserer grauen Restabfall-Tonnen) wird seit 2005 nicht mehr deponiert, sondern thermisch verwertet. Deponiert werden weiterhin mineralische Abfälle (Inertabfälle) mit einem organischen Anteil von höchstens 5 %, welche etwa zwei Drittel des gesamten Abfallaufkommens ausmachen. Hierzu gehören beispielsweise Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch.

Bis Juni 2005 sind auf den Deponien in Eberstadt und Schwaigern-Stetten häusliche Abfälle mit hohen organischen Anteilen abgelagert worden. Durch biologische bzw. biochemische Abbauprozesse von organischen Verbindungen und Materialien im Müllkörper entsteht Deponiegas. Dieses besteht hauptsächlich aus Methan (CH4) und Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Gas der Deponien in Eberstadt und Schwaigern-Stetten wird gefasst, abgesaugt, behandelt und, soweit möglich, energetisch verwertet.

Durch eine Deponieoberflächenabdichtung soll das Eindringen von Niederschlagswasser in die Deponie und somit auch eine Neubildung von Deponiesickerwasser verhindert werden. Ein Oberflächenabdichtungssystem hat grundsätzlich zwei Hauptkomponenten. Die eine Komponente ist die Abdichtungsschicht, die aus mehreren Elementen besteht und Deponieemissionen verhindern soll. Mit der zweiten Komponente, der Rekultivierungsschicht, wird das Eindringen von Regenwasser unterbunden.

Ja, Deponien für mineralische Abfälle werden auch in Zukunft benötigt. Der Anfall mineralischer Abfälle wird sich nicht völlig vermeiden lassen. Für nicht verwertbare mineralische Abfälle müssen ausreichende Deponiekapazitäten vorgehalten werden (Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise). Das Aufkommen an mineralischen Abfällen beträgt im Landkreis Heilbronn zirka 300.000 Tonnen im Jahr. Bei der Entsorgung mineralischer Abfälle arbeiten der Landkreis und die Stadt Heilbronn seit Jahren eng zusammen.

Zuständiges Amt

Abfallwirtschaftsbetrieb

07131 994-360
07131 994-196
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn