Hilfe zum Lebens-Unterhalt ist Geld.
Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekommt man vom Land-Rats-Amt.
Landratsamt und Außenstellen am Freitag, 19. Dezember, geschlossen
Wegen einer betrieblichen Veranstaltung ist die Landkreisverwaltung am Freitag, 19. Dezember, nicht erreichbar. Die Landkreisverwaltung umfasst alle Ämter in den Gebäuden Lerchenstraße und Karlstraße sowie die Straßenmeistereien in Abstatt, Bad Rappenau-Bonfeld, Brackenheim und Neuenstadt, die Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie die Erddeponie Heuchelberg.
Leichte Sprache Hilfe zum Lebens-Unterhalt
Wer muss noch helfen?
Eltern und Kinder müssen manchmal helfen.
Sie müssen dann viel Geld verdienen.
Wie bekomme ich Hilfe zum Lebens-Unterhalt?
Wenn Sie Hilfe zum Lebens-Unterhalt brauchen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Sozial-Amt prüft dann den Antrag.
Das Sozial-Amt prüft:
- Brauchen Sie Geld für Ihren Lebens-Unterhalt?
- Oder haben Sie genug Geld und können Ihren Lebens-Unterhalt selbst bezahlen?
- Oder haben Sie genug Vermögen und können Ihren Lebens-Unterhalt selbst bezahlen?
So finden Sie Ihren Ansprech-Partner:
Anfang Ihres Nach-Namens suchen und oben rechts auf dieser Seite Pfeil anklicken.
Das Land-Rats-Amt ist offen:
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 13:30 bis 18 Uhr