Notwendiger Lebensunterhalt umfasst Ernährung, Kleidung, Unterkunft mit Heizung, Körperpflege, Hausrat und andere Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Hilfe zum Lebensunterhalt kann Ihnen z. B. zustehen, wenn Sie kein Erwerbseinkommen haben, keine ausreichenden Leistungen anderer Sozialleistungsträger erhalten oder wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben oder zu gering sind. Hilfe zum Lebensunterhalt wird vorübergehend oder länger gewährt - je nach der Dauer der persönlichen Notlage. Wer jedoch einen vorrangigen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat, bekommt grundsätzlich keine Hilfe zum Lebensunterhalt.