Logo Landkreis-Heilbronn

Landschaftspflege

Unter Landschaftspflege versteht man alle Bemühungen um die Erhaltung einer nachhaltig leistungsfähigen, ökologisch gesunden, vielgestaltigen und schönen Landschaft.
Landschaftspfleger im Einsatz
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Schäden im Landschaftshaushalt soll vorgebeugt und - wo bereits entstanden - sollen sie ausgeglichen werden. Landschaftspflege bedeutet nicht die Landschaft in einen Urzustand zurückzuversetzen, sondern die Gestaltung einer Kulturlandschaft. Ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist der Charakter vieler Erholungslandschaften nicht zu bewahren.

Zuschüsse für Landschaftspflege
Für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Erhalt der vielfältigen Landschaft können Zuschüsse im Bereich von Schutzgebieten gewährt werden. Die Grundlage der Förderung ist die Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg. Landwirte,  Privatpersonen und Verbände erhalten einen finanziellen Ausgleich für Einschränkungen in der Bewirtschaftung sowie für die Pflege von Grundstücken (Vertragsnaturschutz).

Weitere Informationen

Beim Vertragsnaturschutz schließen die Vertragsnehmer einen 5-jährigen Vertrag mit dem Land Baden-Württemberg ab, in dem sie sich zu einer Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen bis zum Bewirtschaftungsverzicht oder der Pflege einer aus der landwirtschaftlichen Produktion gefallenen Fläche verpflichten. Aber auch einmalige Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt, sowie die Anlage und Pflege von Biotopen, Grunderwerb und Investitionen zum Zwecke des Naturschutzes können über die Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden. Wichtige Partner bei der Landschaftspflege sind die Landschaftserhaltungsverbände.

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn