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Mitnahme von Medikamenten und Betäubungsmittel auf Reisen

Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln in einer vom behandelnden Arzt ausgefüllten Bescheinigung (unter "Formulare") erfolgen. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise zu beglaubigen. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel brauchen Sie eine eigene Bescheinigung.

Reisen in Nicht-Schengen-Staaten

Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens ist es empfehlenswert, die diplomatische Vertretung des entsprechenden Landes zu kontaktieren und sich nach den genauen Bestimmungen zu erkundigen.
Es wird zusätzlich empfohlen eine ärztliche Dosierungsanweisung in Englisch mitzuführen, auf der sowohl Einzel- als auch Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise vermerkt sind. Ein Beispielformular finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, der direkte Link ist unter "Formulare" abrufbar.

  • Originalrezept oder Kopie samt Apothekenstempel
  • die ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung
  • gültiges Ausweisdokument

Eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07131 994-330 ist erforderlich. 

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob für die Bescheinigung Kosten entstehen. Die Beglaubigung beim Landratsamt Heilbronn ist kostenpflichtig. Die Gebühr hierfür, die Sie in bar entrichten müssen, beträgt 14 €.

Zuständiges Amt

Gesundheitsamt

07131 994-330
07131 994-625; Fax-Nr. ausschließlich für Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): 07131 994-174
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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