Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes kann ab 01.03.2020 für Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU ein beschleunigtes Verfahren beantragt werden.
Menschen mit Migrationshintergrund soll eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Hilfen für Ausländer und Asylbewerber, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren möchten.