Für die Bearbeitung des Antrages (Formular siehe unten) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis für Behördenzwecke
- Gewerbezentralregisterauszug (Beides zu beantragen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Bescheinigung in Steuersachen des für Sie bisher zuständigen Finanzamtes
- Kopie Personalausweis/Reisepass
- Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis
- Evtl. Handelsregisterauszug (bei Firmen als Betreiber der Spielhalle)
- Einrichtungsplan
- Betriebskonzept
- Aufstellererlaubnis oder Geeignetheitsbestätigung
- IHK-Bescheinigung Spiel- und Jugendschutz
- Sozialkonzept
- Aufenthaltstitel (Drittstaaten)
Falls in den Räumlichkeiten zum ersten Mal eine Spielhalle betrieben wird, kann es sein, dass zuvor eine Nutzungsänderungserlaubnis beantragt werden muss. Dafür müssen Sie sich an das Amt Bauen, Umwelt und Planung wenden (siehe interner Link unten).
Bevor eine Spielhalle betrieben werden kann, ist vom Aufsteller zusätzlich noch eine Geeignetheitsbestätigung beim Bürgermeisteramt des Betriebssitzes (Stadt/Gemeinde, in der die Spielhalle steht) zu beantragen.