Logo Landkreis-Heilbronn

Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe

Bestimmte Gewerbebereiche sind besonders überwachungsbedürftig.
Daher muss das Landratsamt aufgrund von § 38 Gewerbeordnung nach der Gewerbeanmeldung die gewerberechtliche Zuverlässigkeit überprüfen.

Überwachungsbedürftig sind folgende Gewerbe:

An- und Verkauf von gebrauchten ...

  • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen
  • Edelsteinen, Perlen und Schmuck
  • Altmetallen

Auskunfteien, Eheinstitute, Reisebüros ...

  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien und Detekteien)
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich Schlüsseldiensten
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung muss der Gewerbetreibende bei seiner Wohnsitzgemeinde

  • ein Führungszeugnis für Behördenzwecke und eine
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

 zur Vorlage bei der Behörde beantragen.

Zuständiges Amt

Sicherheit und Ordnung

07131 994-524
07131 994-199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Link zur sicheren Kommunikation