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Überwachungsbedürftiges Gewerbe

Bestimmte Gewerbebereiche sind besonders überwachungsbedürftig.
Daher muss das Landratsamt aufgrund von § 38 Gewerbeordnung nach der Gewerbeanmeldung die gewerberechtliche Zuverlässigkeit überprüfen.

Überwachungsbedürftig sind folgende Gewerbe:

An- und Verkauf von gebrauchten ...

  • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen
  • Edelsteinen, Perlen und Schmuck
  • Altmetallen

Auskunfteien, Eheinstitute, Reisebüros ...

  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien und Detekteien)
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich Schlüsseldiensten
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung muss der Gewerbetreibende bei seiner Wohnsitzgemeinde

  • ein Führungszeugnis für Behördenzwecke und eine
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

 zur Vorlage bei der Behörde beantragen.

Zuständiges Amt

Sicherheit und Ordnung

07131 994-524
07131 994-199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn