Zuständigkeiten
Für die Ausstellung von Reisegewerbekarten im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt Heilbronn zuständig mit Ausnahme von Bad Friedrichshall mit Offenau und Oedheim, Bad Rappenau mit Kirchardt und Siegelsbach, Eppingen mit Gemmingen und Ittlingen und Neckarsulm.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Reisegewerbetreibenden.