Hierzu gehören:
- Alle Grünpflegearbeiten entlang von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften (ausgenommen Autobahnen)
- Kontrolle, Reinigung sowie ggf. Leerung aller Entwässerungseinrichtungen an Straßen und auf Brücken wie Entwässerungseinläufen, Kanalleitungen, Regenrückhaltebecken, usw.
- Durchführung kleinerer Sofort-Reparaturmaßnahmen (Schlaglochreparaturen) in Eigenregie. Größere Sanierungsarbeiten an Bundes- und Landesstraßen erledigt das Regierungspräsidium Stuttgart
- Kontrolle der Bepflanzung entlang von Straßen, um Gefahren für Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu erkennen. Hierbei muss immer die Balance zwischen der Verkehrssicherheit und ökologischen Belangen gefunden werden.