Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, ist es manchmal unumgänglich, Kinder aus ihren Familien herauszunehmen.
Das Jugendamt unterstützt und berät bei Fragen zur Teilhabe von seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen.
Jugendhilfen im Lebensfeld sind ambulante pädagogische Hilfsangebote am Wohnort der Jugendlichen oder in der Nähe.
Junge Volljährige haben von 18 bis 21 Jahren Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt.