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08.05.2024 Ab Juli startet das "Virtuelle Bauamt" im Landratsamt Heilbronn

Kostenlose Online-Fortbildung für Planverfasser
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Ab Juli setzt das Landratsamt Heilbronn bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW). 

Ab Montag, 1. Juli, können digitale Bauanträge nur noch über die Plattform eingereicht werden. 

Eigene Zuständigkeiten haben :

  • Eppingen (mit Gemmingen und Ittlingen)
  • Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach)
  • Gemeindeverwaltungsverband Schozach - Bottwartal (für Abstatt, Beilstein, Ilsfeld und Untergruppenbach)
  • Bad Friedrichshall (mit Oedheim und Offenau)
  • Sowie Neckarsulm, Lauffen, Weinsberg

Das ViBa des Landratsamtes Heilbronn ist über folgenden Link erreichbar: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-heilbronn/. Bis Ende Juni 2024 können digitale Bauanträge wie bisher nur über Service-bw eingereicht werden. 

Für die Nutzung von ViBa ist eine Bund ID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser, beispielsweise für den Architekten, erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.

Kostenlose Schulung für Planverfasser

Das Ministerium für Landesentwicklung bietet eine kostenlose Online-Schulung speziell für Planverfasser am Mittwoch, 12. Juni, von 14 bis 15.30 Uhr an. Über den Link kann der Schulung beigetreten werden:

https://bitbw2.webex.com/bitbw2-de/j.php?MTID=m7932c07955f57f0d0e39a8c52796c1ca

Ab 1. Juli 2024 sind folgende baurechtlichen Anträge und Anzeigen über die ViBa-Plattform digital möglich:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Baugenehmigungsverfahren nach § 58 LBO
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO 
  • Kenntnisgabe eines Vorhabens nach § 51 LBO
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage nach § 51 Abs. 3 LBO
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO 
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen 
  • Ausnahme von einer Veränderungssperre 
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO 
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO 

Auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heilbronn.de/baurechtliche-verfahren sind der Link zum Virtuellen Bauamt, sowie der Link zur Schulung für Planverfasser und weitere Informationen eingestellt. 

Baurechtliche Anträge in Papierform können nur noch bis Ende dieses Jahres beim Landratsamt Heilbronn eingereicht werden. Ab 1. Januar 2025 sind nur noch digitale Anträge möglich, dies ist gesetzlich so festgelegt.