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Entscheidende Kraft - der Kreistag

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und die Vertretung der Einwohner.
Quelle: Büro Zahn, Kommunikationsdesign, Schwäbisch Gmünd

Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht Aufgaben dem Landrat kraft Gesetzes übertragen sind. So ist der Kreistag u. a. zuständig für:

  • Finanzen
  • Landkreisschulen
  • Öffentlichen Personennahverkehr
  • Sozial- und Jugendhilfe

Wegen der Vielzahl der Aufgaben setzt der Kreistag Ausschüsse ein, die Themen für ihn vorberaten oder an seiner Stelle entscheiden.

Derzeit gibt es fünf Ausschüsse:

  • Verwaltungsausschuss
  • Sozialausschuss
  • Bau- und Umweltausschuss
  • Schul-, Kultur- und Sportausschuss
  • Jugendhilfeausschuss

Der Kreistag kann auch Aufgaben auf den Landrat übertragen. Das Gremium wird für fünf Jahre gewählt.

Umfangreiche Informationen bietet Ihnen das Ratsinformationssystem.

Zuständiges Amt

Kreistag und Innere Verwaltung

07131 994-270
07131 994-150
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn