Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht Aufgaben dem Landrat kraft Gesetzes übertragen sind. So ist der Kreistag u. a. zuständig für:
- Finanzen
- Landkreisschulen
- Öffentlichen Personennahverkehr
- Sozial- und Jugendhilfe
Wegen der Vielzahl der Aufgaben setzt der Kreistag Ausschüsse ein, die Themen für ihn vorberaten oder an seiner Stelle entscheiden.
Derzeit gibt es fünf Ausschüsse:
- Verwaltungsausschuss
- Sozialausschuss
- Bau- und Umweltausschuss
- Schul-, Kultur- und Sportausschuss
- Jugendhilfeausschuss
Der Kreistag kann auch Aufgaben auf den Landrat übertragen. Das Gremium wird für fünf Jahre gewählt.
Umfangreiche Informationen bietet Ihnen das Ratsinformationssystem.