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Eine Fahrschulerlaubnis beantragen

Wenn Sie eine Fahrschule eröffnen wollen, brauchen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dafür müssen viele rechtliche Anforderungen erfüllt werden. Die Fahrschulerlaubnis wird formlos beantragt.

Voraussetzungen:

  • Räumlichkeiten der künftigen Fahrschule befinden sich im Landkreis Heilbronn
  • Bewerber muss mind. 25 Jahre alt sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die eine Unzuverlässigkeit begründen (Nachweis: Führungszeugnis)
  • Bewerber muss die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt
  • Bewerber muss mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein
  • Bewerber muss erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben
  • Bewerber muss den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung haben

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:

  • Amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheines
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Eine formlose und schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
  • Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zur Ausstattung
  • Schriftliche Erklärung, dass vorgeschriebene Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge für die beantragten Fahrerlaubnisklassen
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
  • Bestätigung der Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
  • Bei gemeinsamer Nutzung durch zwei oder mehrere Fahrschulen: Nutzungsvertrag und Erklärung über die Unterrichtszeiten
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart "O"). Dies darf nicht älter als sechs Monate sein und muss beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden.
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft

Verfahren:

Nach Prüfung der Unterlagen wird der Treuhandverein für Verkehrserziehung e.V. mit der Abnahme der Fahrschulräumlichkeiten beauftragt. Dieser überprüft die materiellen Voraussetzungen wie Raumausstattung, aktuelle Lehrmaterialien und Schulungsfahrzeuge im Zuge einer Überwachung. Nach Abnahme der Fahrschulräumlichkeiten wird die Fahrschulerlaubnis erteilt.