Voraussetzungen zur Antragstellung
- Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Wenn Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig.
- Sie sind mindestens 16 1/2 Jahre alt
- Sie können mindestens eine Begleitperson benennen.
Voraussetzungen für die Begleitperson
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU-/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- Zum Zeitpunkt der Beantragung darf nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen sein
Antragstellung
Sie erhalten den Antrag bei Ihrer Fahrschule. Bitte legen Sie den Antrag sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen anschließend bei Ihrem Rathaus vor.
Alternativ können Sie uns die vollständigen Unterlagen auch direkt per Post zukommen lassen. In diesem Fall genügt eine Kopie Ihres Personalausweises.
Folgende Unterlagen sind erforderlich
- Gültiger Personalausweis / Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis Erste Hilfe Schulung im Original
- Angabe der Fahrschule
- Formblätter für die Begleitpersonen (inkl. Kopie Vorder- und Rückseite Führerschein)