Ein Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern wie in anderen Landkreisen gibt es im Landkreis Heilbronn bisher nicht. Hier setzt man auf Vernunft und Freiwilligkeit. Unabhängig davon gilt der Schutz wild lebender Tiere nach dem Bundesnaturschutzgesetz: Vermeidbare Beeinträchtigungen, Beunruhigungen und Verletzungen sind zu unterlassen. Dies betrifft auch den Einsatz technischer Geräte zu Zeiten, in denen Tiere besonders gefährdet sind.
Das kann jeder Einzelne tun:
- Mähroboter von den Abend- bis zu den Morgenstunden ausschalten.
- Vor dem Mähen manuell kontrollieren, ob sich Wildtiere im Gras befinden.
- Rückzugsraum im Garten (hohes Gras/Laubhaufen) bereithalten.
- Mähroboter mit Sensoren verwenden, die Hindernisse frühzeitig erkennen.