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Landratsamt am Freitag, 10. Mai, geschlossen

Das Landratsamt Heilbronn ist wegen umfassender IT-Wartungsarbeiten am Freitag 10. Mai, geschlossen. Zusätzlich ist ab Mittwoch 8. Mai, 17 Uhr, bis Sonntag 12. Mai, das Landratsamt weder per Telefon, Fax oder E-Mail zu erreichen.

Davon betroffen sind alle Ämter in der Lerchenstraße, Kaiserstraße und Karlstraße, sowie die Straßenmeistereien. 

E-Mails, die während der Wartungsarbeiten an das Landratsamt gesendet werden, werden zugestellt, können jedoch erst am Montag, 13. Mai, gelesen werden. 

Für dringende Notfälle in lebenswichtigen Bereichen sind nachfolgend Notfallkontakte aufgelistet, bitte rufen Sie diese nur in Notfällen an.

  • Gesundheitsamt: 07131 19222
  • Amtstierarzt Veterinäramt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)
  • Jugendamt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)

Alle dort nicht aufgeführten Ämter und Bereiche sind in der genannten Zeit nicht erreichbar.

Die Online-Dienstleistungen des Landratsamtes Heilbronn sowie die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung stehen während der Wartung weiterhin zur Verfügung.  

Ab Montag, 13. Mai, ist das Landratsamt wieder zu den gewöhnlichen Sprechzeiten erreichbar.

25.07.2023 Offenes Feuer an Grillplätzen wieder erlaubt

Waldbrandgefahr im Landkreis Heilbronn geht zurück
Beschilderung Vorsicht Waldbrandgefahr
Quelle: Dagmar Gärtner - stock.adobe.com

Aufgrund der zurückliegenden Niederschläge ist die Waldbrandgefahr im Landkreis Heilbronn in den letzten Tagen zurückgegangen ist und wird durch zu erwartende Niederschläge in den nächsten Tagen weiter zurückgehen. Daher hat das Kreisforstamt Heilbronn die erstmals am 14. Juni erlassene Allgemeinverfügung, die offenes Feuer im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald verbietet, jetzt aufgehoben. Das Verbot hatte insbesondere Feuerstellen und Grillplätze betroffen. 

Das Kreisforstamt bittet jedoch generell alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher weiterhin um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer und offenem Licht. Dies gilt auch im Randbereich von Wäldern, zum Beispiel auf Parkplätzen oder Straßen, die durch Wälder führen. Zudem gilt in Baden-Württemberg vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot.

Auch Glasflaschen oder Glasscherben können als Brennglas wirken und Feuer entfachen. Deshalb sollen keine Flaschen oder Glasscherben im Wald zurückbleiben. Zudem können heiße Abgasanlagen an Fahrzeugen trockenes Gras entzünden. Fahrzeuge sollten daher nicht über trockenem Gras abgestellt werden. 

Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.