Hierzu gehören insbesondere:
- Laufende Kontrolle der Tunnelbetriebseinrichtungen wie Beleuchtung und Belüftung, Entwässerungseinrichtungen und Notrufmeldeanlagen.
- Nassreinigung des Tunnels und der Beleuchtung zweimal jährlich.
- Weiterführung des Sicherheitskonzepts zur Gefahrenabwehr in Kooperation mit dem zuständigen Straßenbaulastträger.
Ein Sicherheitsbeauftragter und ein Tunnelmanager des Amtes für Straßen und Verkehr überwachen und koordinieren diese Aufgaben in enger Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr, Kreisbrandmeister und weiteren Sicherheitskräften. Hierzu gehören auch Lösch- und Evakuierungsübungen im Tunnel.