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Landratsamt am Freitag, 10. Mai, geschlossen

Das Landratsamt Heilbronn ist wegen umfassender IT-Wartungsarbeiten am Freitag 10. Mai, geschlossen. Zusätzlich ist ab Mittwoch 8. Mai, 17 Uhr, bis Sonntag 12. Mai, das Landratsamt weder per Telefon, Fax oder E-Mail zu erreichen.

Davon betroffen sind alle Ämter in der Lerchenstraße, Kaiserstraße und Karlstraße, sowie die Straßenmeistereien. 

E-Mails, die während der Wartungsarbeiten an das Landratsamt gesendet werden, werden zugestellt, können jedoch erst am Montag, 13. Mai, gelesen werden. 

Für dringende Notfälle in lebenswichtigen Bereichen sind nachfolgend Notfallkontakte aufgelistet, bitte rufen Sie diese nur in Notfällen an.

  • Gesundheitsamt: 07131 19222 (Integrierte Leitstelle)
  • Amtstierarzt Veterinäramt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)
  • Jugendamt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)

Alle dort nicht aufgeführten Ämter und Bereiche sind in der genannten Zeit nicht erreichbar.

Die Online-Dienstleistungen des Landratsamtes Heilbronn sowie die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung stehen während der Wartung weiterhin zur Verfügung.  

Ab Montag, 13. Mai, ist das Landratsamt wieder zu den gewöhnlichen Sprechzeiten erreichbar.

Antrag für Tierhalter

Wenn Sie als Tierhalter oder Tierhalterin neu mit der Tierhaltung beginnen, müssen Sie Ihre Tiere beim Veterinäramt anmelden. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Nutztiere, als auch Tiere zur privaten Nutzung.

Folgende Tierhaltungen sind dem Veterinäramt anzuzeigen:

  • Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel (§ 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung)
  • Gehegewild, Kameliden und sonstige Klauentiere (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung)
  • Bienen (§ 1a Bienenseuchenverordnung)
  • Bestimmte Fischhaltungen (§§ 3 - 6 Fischseuchenverordnung)

Die Anzeige ist erforderlich, damit das Veterinäramt im Seuchenfall schnell und effektiv die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen einleiten und überwachen kann. Die Anzeige der Tierhaltung ist für Sie kostenlos. 

Weitere rechtliche Prüfungen sind mit der Anzeige nicht verbunden. Bitte beachten Sie bei Ihrer Tierhaltung dringend auch die baurechtlichen, naturschutzrechtlichen und landwirtschaftsrechtlichen Vorgaben, sowie die gegebenenfalls bestehenden Meldepflichten (z.B. bei der Tierseuchenkasse, HIT).

Zuständiges Amt

Veterinäramt

07131 994-607
07131 994-197
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn