Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes Baden-Württemberg als starker Wirtschaftsstandort. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung im gesamten Land. Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ werden gezielt Impulse gesetzt, diese Position weiter auszubauen und Innovationen zu fördern.
Das Sonderprogramm richtet sich an kleine und mittelständige innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial zur Erlangung der Technologieführerschaft aufweisen. Unterstützt werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäuden, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen. Zusätzlich sollen durch die unterstützten Projekte nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess generiert werden.
Im Antrag ist entweder ein für das Unternehmen neues, eigenes Produkt oder eine neue, eigene Dienstleistung darzustellen.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können von der Gemeinde zusammen mit dem Unternehmen bis zum 31.08.2024 parallel im Landratsamt Heilbronn und Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden.
Die Antragsformulare sind unter rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/EFRE.aspx und weitere Informationen unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land abrufbar.