Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte bittet das Landratsamt Heilbronn indes um Verständnis, dass in diesem Zusammenhang keine weiteren Angaben zur betroffenen Person und deren Aufenthaltsort gemacht werden. Überdies wünscht die betroffene Person ausdrücklich keinen Medienkontakt.
Die beteiligten Behörden stehen bezüglich der Maßnahmen in engem Austausch. Dazu gehören das Gesundheitsamt, das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz sowie weitere beteiligte Stellen. Die Abstimmung umfasst die Rückkehr, die Absonderung und das weitere Vorgehen bei möglichen Symptomen.
Nach den derzeit vorliegenden Informationen zeigt die in Quarantäne befindliche Person bislang keine Symptome. Die Quarantäne wurde durch die zuständige Ortspolizeibehörde angeordnet und wird durch das Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn begleitet. Sie dauert nach den Empfehlungen der Europäischen Seuchenbehörde ECDC und dem Robert-Koch-Institut (RKI) sechs Wochen. Der Gesundheitszustand wird während der Absonderung regelmäßig überwacht.
Dazu gehört ein tägliches Symptommonitoring. Hierzu führt die Person ein sogenanntes Symptomtagebuch und steht in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt, das regelmäßig das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen von Symptomen erfragt. Bei Krankheitszeichen werden sofort weitere medizinische Schritte eingeleitet.
Die getroffenen Maßnahmen beziehen sich auf das Andesvirus. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Hantavirus-Typ, bei dem eine Übertragung von Mensch zu Mensch selten ist. Sie wurde vor allem bei engem und längerem Kontakt mit Erkrankten beschrieben. Deshalb werden Kontaktpersonen vorsorglich eng begleitet. Diese Maßnahmen sollen mögliche Risiken früh erkennen und begrenzen. Für die Bevölkerung besteht nach aktueller Bewertung kein Anlass zu besonderen Maßnahmen.