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Landratsamt am Freitag, 10. Mai, geschlossen

Das Landratsamt Heilbronn ist wegen umfassender IT-Wartungsarbeiten am Freitag 10. Mai, geschlossen. Zusätzlich ist ab Mittwoch 8. Mai, 17 Uhr, bis Sonntag 12. Mai, das Landratsamt weder per Telefon, Fax oder E-Mail zu erreichen.

Davon betroffen sind alle Ämter in der Lerchenstraße, Kaiserstraße und Karlstraße, sowie die Straßenmeistereien. 

E-Mails, die während der Wartungsarbeiten an das Landratsamt gesendet werden, werden zugestellt, können jedoch erst am Montag, 13. Mai, gelesen werden. 

Für dringende Notfälle in lebenswichtigen Bereichen sind nachfolgend Notfallkontakte aufgelistet, bitte rufen Sie diese nur in Notfällen an.

  • Gesundheitsamt: 07131 19222
  • Amtstierarzt Veterinäramt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)
  • Jugendamt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)

Alle dort nicht aufgeführten Ämter und Bereiche sind in der genannten Zeit nicht erreichbar.

Die Online-Dienstleistungen des Landratsamtes Heilbronn sowie die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung stehen während der Wartung weiterhin zur Verfügung.  

Ab Montag, 13. Mai, ist das Landratsamt wieder zu den gewöhnlichen Sprechzeiten erreichbar.

08.02.2024 Taxitarife steigen im Stadt- und Landkreis

Anpassung an steigende Kosten
Quelle: Chalabala - stock.adobe.com

Taxifahren wird im Stadt- und Landkreis Heilbronn ab dem 2. April teurer. Damit werden die Beförderungsentgelte nach zwei Jahren an die allgemeinen Kostensteigerungen angepasst, zu denen höhere Kraftstoffpreise ebenso beitragen wie höhere Mindestlöhne. Der Stadt- und Landkreis Heilbronn haben dazu jetzt jeweils eine neue Rechtsverordnung über die Taxigebühren erlassen, die nach den Osterfeiertagen in Kraft tritt.

Die Stadt Heilbronn und der Landkreis Heilbronn haben bei der Festsetzung der Taxitarife erneut eng zusammengearbeitet. Dabei galt es, die wirtschaftliche Lage des örtlichen Taxigewerbes mit den öffentlichen Verkehrsinteressen an leistungsgerechten und erschwinglichen Taxipreisen in Einklang zu bringen. Im Stadtgebiet Heilbronn beläuft sich die Anpassung auf etwa elf Prozent, im Landkreis auf etwa 18 Prozent. Die unterschiedliche Erhöhung ergibt sich durch den höheren Grundpreis und die zusätzliche Anfahrtsgebühr im Landkreis.

Fahrpreis besteht aus 
Grund-, Kilometer- und Zeitpreis

Der Fahrpreis, den Taxifahrer erheben, setzt sich aus dem Grundpreis für das bereitgestellte Taxi, dem Kilometerpreis und dem Zeitpreis zusammen. Im Landkreis kommt zusätzlich eine Anfahrtsgebühr hinzu. Der Grundpreis bei Taxen mit bis zu vier Fahrgastplätzen liegt jetzt bei 4,20 Euro im Stadtkreis Heilbronn (zuvor 3,70 Euro) und bei 4,90 Euro im Landkreis Heilbronn (zuvor 3,70 Euro). Der Kilometerpreis beträgt einheitlich bei Strecken bis drei Kilometer 3,20 Euro (bislang 2,90 Euro) und bei Fahrten ab drei Kilometern 2,50 Euro (bislang 2,20 Euro). Der Zeittarif erhöht sich von bisher 40 Euro auf 43 Euro pro Stunde. 

Auch der Grundpreis für Großraumtaxen - ab der Beförderung von fünf Fahrgästen - und für Rollstuhltaxen, die speziell für den Transport von Rollstühlen ausgerüstet sind und in denen Fahrgäste sitzend in ihrem Rollstuhl befördert werden, wird erhöht: Statt 6,90 Euro werden nun 7,70 Euro im Stadtgebiet Heilbronn fällig und 9,90 Euro im Landkreis Heilbronn (zuvor 6,90 Euro). Der Kilometerpreis beträgt einheitlich nun 2,90 Euro (bisher: 2,60 Euro). Der Zeittarif liegt hier ebenfalls bei 43 Euro pro Stunde.

Die Anfahrtsgebühr im Landkreis beträgt 1,50 Euro pro Kilometer.

Die Zuschläge pro Tier oder Sache bleiben unverändert bei einem Euro pro Tier oder Sache, insgesamt bei höchstens fünf Euro.

Die neuen Fahrpreise finden sich mit den ab dem 2. April geltenden Rechtsverordnungen über die Festsetzung der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen auf der Internetseite der Stadt Heilbronn sowie auf der Internetseite des Landratsamtes Heilbronn unter folgenden Links: www.heilbronn.de/taxitarife und www.landkreis-heilbronn.de/personen-und-gueter.