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Anerkennung eines ausländischen Führerscheins

Allgemeines und Voraussetzungen:
Wenn die ausländische Fahrerlaubnis vom Gericht entzogen worden ist und gleichzeitig das Gericht eine Sperrfrist festgesetzt hat, kann vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis, bzw. keine Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis erteilt werden.

Da durch die gerichtliche Entziehung die alte Fahrerlaubnis erloschen ist, erhält man nicht automatisch nach Ablauf der Sperrfrist eine Fahrerlaubnis bzw. wird die ausländische Fahrerlaubnis nicht automatisch in Deutschland wieder anerkannt. Hierzu muss eine neue Fahrerlaubnis bzw. die Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis beantragt werden.

Antragstellung:
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist persönlich bei der Führerscheinstelle beantragt werden. Gerne können Sie den Antrag (siehe unten) auch ausgefüllt auf Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt abgeben oder per Post an uns schicken.